
Bauschadensgutachten
Unser Büro untersucht Ihr Bauvorhaben vor Ort und bietet folgende Leistungen an:
Bauschadens- und Mängelgutachten
(z.B. bei Rissen, Undichtigkeiten, Schimmelbefall, Holzschädlingen u.ä.)
- Feststellungen und Sondierungen
- Bewertung der Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung
- Ursachenermittlung
- Quotierung von Verantwortlichkeiten
- Sanierungsempfehlungen
- Beseitigungskosten
- Minderwerte bei optischen und funktionalen Beeinträchtigungen
Schiedsgutachten
- Unterwerfung der streitenden Parteien unter die außergerichtliche Bewertung
- technische Auslegung der Beschaffenheitsvereinbarung
- Lösung von festgefahrenen Streitsituationen als Schiedsrichter
Beweissicherungsgutachten
- Dokumentation von Nachbarbebauungen vor Baubeginn und nach Fertigstellung (z.B. bei Baugruben, Unterfangungen von Fundamenten oder Bohr- und Stemmarbeiten des Straßenbaus)
- Festhalten des Leistungsstandes bei einseitiger Kündigung (z.B. als Abrechnungsbasis)
- Anschaulicher Beweis von Zwischenzuständen eines Bauvorhabens (z.B. bei Unterkonstruktionen, die durch Folgegewerke verdeckt werden oder Teilabnahmen)
Beratungsgutachten
- Kontrolle vorliegender Bewertungsgutachten
- Bauzustandsanalysen (z.B. Holz-, Feuchteschutz, Versalzungsgrade, Mauer- und Betonfestigkeiten u.ä. bei Bauen im Bestand)
- Unterstützung Entwurfsverfasser bei fehlender Sachkunde auf einem Spezialgebiet
- Prüfung der Architektenplanung (z.B. Einhaltung Wärme-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz)
- Optimierung der Architektenplanung (z.B. Variantenvergleich für Baukosten u.ä.)
Sachverständigenerklärung
- Prüfung Architektenplanung und Bestätigung, dass Bauantrag den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (z.B. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder bei Prüfbefreiung)
BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung
- Vermeiden von Mängeln durch vorbeugende Einflussnahme des Sachverständigen
- rechtzeitige Feststellung von Fehlern, möglichst schon in der Planungsphase, spätestens bei der Ausführung
- Durchführung technischer Abnahmen vor Beginn der Folgeleistungen
- Dokumentation zur Bauausführung für mögliche Auseinandersetzungen
Schlichtung (Mediation)
- Konfliktlösung für die sachliche Beilegung von Meinungsdifferenzen bei der technischen Vertragsauslegung zwischen den Baubeteiligten
- unparteiische Interpretation der Ausgangslage und Empfehlung von Kompromissen